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Zahnzusatzversicherung mit Bestpreisgarantie

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Inhalt

1. Wofür brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung ist ein freiwilliger Privatschutz, der die Lücke zwischen den begrenzten Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und den tatsächlichen Kosten moderner Zahnmedizin schließt.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt beim Zahnersatz nur den sogenannten Festzuschuss – das sind rund 60 % der Regelversorgung, also der einfachsten zweckmäßigen Behandlung. Wer eine hochwertigere Lösung wählt – etwa eine Keramikkrone statt einer Metallkrone – trägt die Mehrkosten selbst. Bei einer Keramikkrone für 800 € beträgt der Kassenanteil nur etwa 230 €. Den Rest – rund 570 € – zahlen Sie aus eigener Tasche.
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Kassenleistung vs. Zahnzusatzversicherung

GKV

Gesetzliche Krankenkasse

Erstattung

Ca. 60 % der Regelversorgung (Festzuschuss)

Material

Nur zweckmäßige Grundversorgung (z. B. Metallkrone)

Beispiel Krone

Sie zahlen ca. 570 € selbst (von 800 €)

Prophylaxe

Keine oder geringe Zuschüsse zur PZR

ZZV

Mit Zahnzusatzversicherung

Erstattung

70–100 % der Gesamtkosten je nach Tarif

Material

Hochwertig (Vollkeramik, Komposit, Zirkon)

Beispiel Krone

Eigenanteil 0–240 € (bei 70–100 % Tarif)

Prophylaxe

PZR wird erstattet, teils unbegrenzt

Was übernimmt eine Zahnzusatzversicherung?
Je nach Tarif erstattet eine Zahnzusatzversicherung 70 % bis 100 % der Behandlungskosten für:
  • Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate, Inlays – die teuersten Posten beim Zahnarzt
  • Zahnbehandlungen: Hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen mit Mikroskop, Parodontitis-Therapie
  • Prophylaxe: Professionelle Zahnreinigung (PZR), Fissurenversiegelung, Fluoridierung
  • Ästhetische Leistungen: Keramikfüllungen, Veneers, Bleaching, unsichtbare Zahnkorrekturen
Besonders relevant: Viele Tarife bieten Versicherungsschutz ohne Wartezeit. Das bedeutet, dass Behandlungen, die nach Versicherungsbeginn vom Zahnarzt festgestellt werden, ab dem ersten Tag erstattet werden.
Wie groß ist der Kostenunterschied wirklich?
Ein einzelnes Zahnimplantat kostet je nach Aufwand 1.800 bis 3.500 €. Der Kassenzuschuss liegt bei rund 230 €. Ohne Zusatzversicherung bleiben also 1.570 bis 3.270 € an Ihnen hängen. Bei umfangreicheren Sanierungen – etwa mehreren Kronen oder einer Brücke – summiert sich der Eigenanteil schnell auf 5.000 € und mehr.
Eine Zahnzusatzversicherung macht solche Kosten kalkulierbar und verhindert, dass Sie bei der Behandlung aus finanziellen Gründen Kompromisse eingehen müssen.
Quellen: KZBV Festzuschuss-Richtlinien 2024 | GOZ-Gebührenordnung für Zahnärzte

2. Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich grundsätzlich für alle gesetzlich Versicherten – unabhängig vom Alter. Je nach Lebensphase stehen jedoch unterschiedliche Leistungen im Vordergrund. Ob sie sich konkret für Sie lohnt, können Sie in unserem Ratgeber prüfen.
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Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung besonders relevant?

Kinder & Jugendliche

KFO-Kosten von 3.000–6.000 € – Kasse zahlt nur bei schweren Fehlstellungen (KIG 3+)

Junge Erwachsene (18–30)

Premium-Schutz ab 15–25 €/Monat – günstigste Beiträge durch frühzeitigen Abschluss

Erwachsene (30–50)

Erste Kronen, alte Füllungen ersetzen, beginnendes Parodontitis-Risiko – die kostenintensivste Phase beginnt

Menschen über 50

Höheres Zahnersatz-Risiko – Implantate und Brücken kosten schnell über 3.000 €

Ästhetik-bewusst (jedes Alter)

Keramik statt Metall, Bleaching, Veneers – Kasse zahlt nur Basisversorgung

Kinder und Jugendliche
Kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen kosten schnell 3.000 bis 6.000 €. Die Krankenkasse beteiligt sich nur bei schweren Fehlstellungen (ab KIG-Stufe 3) – und selbst dann müssen Eltern in Vorleistung gehen. Eine Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistungen übernimmt je nach Tarif auch leichtere Fehlstellungen und schließt Prophylaxe-Leistungen wie Fissurenversiegelungen ein.
Junge Erwachsene und Berufseinsteigerinnen
Wer noch wenige Zahnschäden hat, bekommt besonders günstige Beiträge – Premium-Tarife gibt es in dieser Altersgruppe oft schon ab 15 bis 25 € monatlich. Der frühe Abschluss sichert dauerhaft günstigere Konditionen. Und selbst wer aktuell keine großen Behandlungen erwartet: Schon zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr (zusammen ca. 200 bis 240 €) refinanzieren in vielen Tarifen den Jahresbeitrag.
Erwachsene zwischen 30 und 50
In dieser Lebensphase werden die ersten größeren Zahnbehandlungen fällig: Alte Füllungen aus der Jugend müssen ersetzt werden, erste Kronen werden nötig, und das Risiko für Parodontitis steigt. Gleichzeitig kommen berufliche und familiäre Verpflichtungen hinzu, die unvorhergesehene Zahnarztkosten besonders ungelegen machen. Eine Zahnzusatzversicherung fängt genau diese Kosten auf – und die Beiträge sind in diesem Alter noch deutlich günstiger als bei einem späteren Abschluss.
Menschen über 50 und Senioren
Mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit für Zahnersatz deutlich. Eine Brücke kostet 1.400 bis 2.100 €, ein Implantat bis zu 3.500 €. Für Senioren zahlt sich ein Tarif mit hoher Erstattungsquote und ohne starre Erstattungsobergrenzen besonders aus. Die Monatsbeiträge liegen in dieser Altersgruppe höher (ca. 35 bis 60 €), aber schon eine einzige größere Behandlung kann die Beiträge mehrerer Jahre aufwiegen.
Alle, die Wert auf Ästhetik legen
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die zweckmäßige Grundversorgung – das bedeutet in der Praxis: Metallkronen statt Vollkeramik, Zementfüllungen statt Komposit. Die Mehrkosten für ästhetische Lösungen tragen Sie allein. Eine Zahnzusatzversicherung erstattet diese Mehrkosten je nach Tarif bis zu 100 % und macht hochwertige Materialien bezahlbar – von keramischen Füllungen über Veneers bis hin zu professionellem Bleaching.
" Viele meiner Patientinnen und Patienten unterschätzen die Kosten hochwertiger Zahnmedizin. Eine Keramikkrone oder ein Implantat sind langfristige Investitionen in Lebensqualität – und eine gute Zahnzusatzversicherung macht diese Investition für jeden bezahlbar. "
LW
Dr. med. dent. Laura Weber

Fachzahnärztin für Prothetik, München

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Passende Zahnzusatzversicherung für jede Lebensphase

Egal ob jung oder alt – mit dem richtigen Tarif sichern Sie sich optimalen Schutz zu fairen Konditionen. Vergleichen Sie jetzt und finden Sie die Versicherung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.

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Quellen: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) 2024 | Stiftung Warentest Finanztest 11/2023 | Bundeszahnärztekammer Statistisches Jahrbuch 2023/2024

3. Was kosten Zahnbehandlungen – und was spart die Zahnzusatzversicherung?

Ohne Zusatzschutz kann der Eigenanteil bei Zahnbehandlungen schnell vierstellig werden. Die folgende Übersicht zeigt typische Kosten, den Kassenzuschuss und Ihren Eigenanteil – eine ausführlichere Aufstellung finden Sie in unserem Kostenratgeber.
🦷

Typische Kosten beim Zahnarzt – und was die Kasse zahlt

Prof. Zahnreinigung (PZR) 80–120 €
Komposit-Füllung 120–200 €
Keramik-Inlay 550–700 €
Keramikkrone 700–1.000 €
Wurzelbehandlung (Mikroskop) 800–1.500 €
Zahnimplantat mit Krone 1.800–3.500 €
ℹ️ Die meisten Erwachsenen benötigen im Laufe der Jahre mehrere dieser Behandlungen. Die Kosten summieren sich über die Zeit.
* Einzelne Kassen zahlen freiwillige Zuschüsse von 20–60 € pro Jahr für PZR
** GKV übernimmt Standard-Wurzelbehandlung, nicht aber Zusatzleistungen wie Mikroskop oder Laser
Erstattungsbeispiel: Keramikkrone
Frau Schmidt (42) benötigt eine Keramikkrone für einen Seitenzahn. Gesamtkosten: 850 €.
💰

Erstattungsbeispiel: Keramikkrone

Gesamtkosten Keramikkrone + 850 €
GKV-Festzuschuss − 230 €
Eigenanteil ohne ZZV − 620 €
Eigenanteil mit 90%-Tarif 85 €

Ersparnis: 535 €

Schon bei einer Krone. Bei einem Implantat (3.000 €) sparen Sie mit einem 90%-Tarif über 2.500 €.

Bei mehreren Behandlungen im selben Jahr – etwa zwei Kronen und eine professionelle Zahnreinigung – summiert sich die Ersparnis schnell auf über 1.000 €. Was ein einzelnes Implantat kostet, erfahren Sie hier im Detail.

Summenstaffeln in den ersten Jahren

In den ersten Vertragsjahren gelten bei den meisten Tarifen Erstattungsobergrenzen (sogenannte Summenstaffeln). Das bedeutet: Die Versicherung erstattet zwar den vereinbarten Prozentsatz, aber nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Nach Ablauf der Staffel – meist nach 3 bis 5 Jahren – entfallen diese Grenzen.

Quellen: Verbraucherzentrale 2024 (PZR) | GOZ-Gebührenordnung | KZBV Festzuschuss-Richtlinien 2024

4. Worauf sollten Sie bei der Tarifwahl achten?

Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich erheblich – bei Preis, Leistung und Bedingungen. Ein reiner Preisvergleich reicht nicht aus. Die folgenden fünf Kriterien helfen Ihnen, den passenden Tarif zu finden.

5-Punkte-Checkliste für die Tarifwahl

Erstattungsquote prüfen

Mindestens 80 %, besser 90–100 % für Zahnersatz. Auf „GOZ ohne Begrenzung" achten.

Wartezeiten und Staffeln vergleichen

Tarife ohne Wartezeit bevorzugen. Staffel von 1.000 € im 1. Jahr ist deutlich besser als 250 €.

Prophylaxe-Leistungen bewerten

Mindestens 2× PZR/Jahr erstattet? Allein das kann 200–240 € jährlich sparen.

Gesundheitsfragen vorbereiten

Ehrlich beantworten. Fehlende Zähne und laufende Behandlungen korrekt angeben.

Beitragsentwicklung berücksichtigen

Nicht nur den aktuellen Preis vergleichen. Bisherige Beitragsentwicklung des Anbieters prüfen.

1. Erstattungsquote für Zahnersatz
Achten Sie auf mindestens 80 %, besser 90 bis 100 % Erstattung für Zahnersatz. Bei einem Implantat (3.000 €) macht der Unterschied zwischen 70 % und 90 % Erstattung bereits 600 € aus. Wichtig: Prüfen Sie, ob der Tarif „nach GOZ ohne Begrenzung auf den Regelhöchstsatz" erstattet. Tarife mit Begrenzung auf den 2,3-fachen Satz können bei Spezialisten deutlich kürzen.
2. Wartezeiten und Summenstaffeln
Tarife ohne Wartezeit bieten Schutz ab dem ersten Tag. Ebenso wichtig: Wie hoch sind die Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren? Eine Staffel von 1.000 € im ersten Jahr ist deutlich besser als 250 €. Je höher die Anfangsstaffel, desto schneller sind Sie vollständig abgesichert.
3. Prophylaxe-Leistungen
Eine professionelle Zahnreinigung kostet 80 bis 120 € pro Sitzung. Gute Tarife übernehmen mindestens zwei PZR pro Jahr – manche bieten unbegrenzte Erstattung. Wie viel verschiedene Tarife für PZR erstatten, erfahren Sie hier. Dieser Baustein allein kann den Jahresbeitrag refinanzieren.
4. Gesundheitsfragen und Annahmekriterien
Vor Vertragsschluss stellen die meisten Versicherer Fragen zu Ihrem Zahnstatus – etwa zu fehlenden Zähnen oder laufenden Behandlungen. Wie Sie diese Fragen richtig beantworten, ist entscheidend: Falsche Angaben können im Leistungsfall zur Verweigerung führen. Die Annahmekriterien variieren zwischen den Anbietern stark – manche akzeptieren bis zu drei fehlende Zähne ohne Zuschlag, andere lehnen ab.
5. Langfristige Beitragsentwicklung
Zahnzusatzversicherungen können ihre Beiträge im Laufe der Zeit anpassen. Ob und wie stark die Beiträge steigen, hängt vom Tarifmodell ab. Ein heute günstiger Tarif kann in 10 bis 15 Jahren deutlich teurer geworden sein. Vergleichen Sie daher nicht nur den aktuellen Preis, sondern informieren Sie sich auch über die bisherige Beitragsentwicklung des Anbieters.
Quellen: GOZ-Gebührenordnung für Zahnärzte | Stiftung Warentest Finanztest 11/2023

5. So funktioniert der Zahnzusatzversicherungs-Vergleich

Unser Vergleichsrechner hilft Ihnen, aus den am Markt verfügbaren Tarifen den passenden für Ihre Situation zu finden. In wenigen Schritten erhalten Sie eine individuelle Empfehlung – kostenlos und unverbindlich.
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In 4 Schritten zum passenden Tarif

Ihre Angaben

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    10 Sek. Alter angeben

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    Fehlende Zähne, laufende Behandlungen – ehrlich beantworten

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    3 Min. Online abschließen

    Direkt digital abschließen. 14 Tage Widerrufsrecht ohne Kosten

Schritt 1: Alter angeben
Ihr Alter bestimmt maßgeblich die Beitragshöhe. Je früher Sie abschließen, desto günstiger sind die Konditionen.
Schritt 2: Zahnstatus angeben
Fehlen Zähne? Ist eine Behandlung geplant? Ihre Antworten bestimmen, welche Tarife für Sie infrage kommen. Beantworten Sie die Fragen ehrlich – im Leistungsfall prüft der Versicherer Ihre Angaben.
Schritt 3: Ergebnisse vergleichen
Der Rechner filtert die Tarife nach Ihren Angaben und sortiert sie nach Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie sehen auf einen Blick: Monatsbeitrag, Erstattungshöhe, Wartezeiten und enthaltene Leistungen.
Schritt 4: Tarif auswählen und abschließen
Sie können den gewünschten Tarif direkt online abschließen. Nach dem Abschluss gilt ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht – ohne Kosten oder Risiko. Mehr zum Thema Wechsel und Kündigung
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6. Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Nein. Sobald Ihr Zahnarzt eine Behandlung empfohlen oder diagnostiziert hat, ist diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – auch mündliche Empfehlungen zählen. Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung daher idealerweise ab, bevor ein Behandlungsbedarf festgestellt wird. Mehr dazu in unserem Ratgeber
Ja, in vielen Fällen. Die Annahmekriterien variieren: Manche Versicherer akzeptieren bis zu drei fehlende Zähne ohne Zuschlag, andere verlangen einen Mehrbeitrag oder lehnen ab. Bereits ersetzte Zähne (durch Brücken oder Implantate) gelten nicht als fehlend. Welche Tarife bei fehlenden Zähnen möglich sind
Nach der Behandlung reichen Sie die Zahnarztrechnung bei Ihrer Versicherung ein – per App, E-Mail oder Post. Wichtig: Lassen Sie zuerst die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Die Zahnzusatzversicherung erstattet dann den Eigenanteil gemäß Ihrem Tarif. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 6 Wochen.
Ja, ein Wechsel ist möglich. Beachten Sie aber: Beim neuen Anbieter gelten wieder Summenstaffeln für die ersten Jahre, und es werden erneut Gesundheitsfragen gestellt. Ein Wechsel lohnt sich vor allem, wenn Ihr aktueller Tarif deutlich schlechtere Leistungen bietet als neuere Angebote am Markt.
Das hängt vom Tarifmodell ab. Bei Tarifen ohne Altersrückstellungen können die Beiträge mit dem Alter steigen. Tarife mit Altersrückstellungen starten etwas höher, bleiben dafür langfristig stabiler. Vergleichen Sie beide Varianten und entscheiden Sie, was zu Ihrer Lebensplanung passt.
Ja. Beiträge zur Zahnzusatzversicherung zählen als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) in der Steuererklärung. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbstständige pro Jahr – allerdings wird dieser Rahmen meist schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Quellen: KZBV Festzuschuss-Richtlinien 2024 | GOZ-Gebührenordnung für Zahnärzte | Verbraucherzentrale 2024 | Bundeszahnärztekammer Statistisches Jahrbuch 2023/2024
Redaktionell geprüft | Stand: Februar 2026